Betreffend die Weigerung der AOK zur Kostenerstattung der Impfung gegen Meningokokken Typ B

Als Kinderärzte sind wir enttäuscht über die Verweigerungshaltung der AOK.

Allen medizinischen Argumenten zum Trotz wird die AOK – im Gegensatz zu vielen Kassen – erst mit Zeitverzögerung die Impfung gegen Meningokokken Typ B im Kostenerstattungsverfahren bezahlen.

Wir halten dies zum Einen für eine Gefährdung junger Säuglinge durch eine impfpräventable Erkrankung. Zum anderen bringt es uns Kinderärzte in eine juristische Bredouille, da mit der STIKO-Empfehlung vom 18. Januar 2024 ein medizinischer Standard festgeschrieben ist, der eine erhöhte Aufklärungs- und Dokumentationspflicht von uns verlangt.

Verwenden Sie als Eltern gerne das beiliegende Worddokument und wenden Sie sich direkt an die AOK.