Liebe Eltern,
Meningokokken sind Bakterien, die schwere Erkrankungen verursachen können, welche leider nicht selten zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder sogar zum Tod führen. Glücklicherweise gibt es eine Impfung, die Ihr Kind wirksam vor Meningokokken-Erkrankungen schützen kann. Diese Impfung hilft dem Körper Ihres Kindes, sich auf die Abwehr dieser gefährlichen Bakterien vorzubereiten. Besonders bei Säuglingen und Kleinkindern ist der Schutz wichtig, da sie das höchste Risiko für diese Erkrankung tragen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Meningokokken-B-Impfung für alle Kinder und Säuglinge bis zu einem Alter von fünf Jahren. Der empfohlene Impfplan sieht Impfungen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten vor. Falls eine Impfung bisher noch nicht erfolgt ist, kann sie spätestens bis zum fünften Geburtstag nachgeholt werden.
Seit dem 18. Januar 2024 gibt es jedoch bedauerlicherweise keine Abrechnungsziffer für diese Impfung bei den gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet, dass wir die Impfung nach der Gebührenordnung für Ärzte direkt mit Ihnen abrechnen müssen. Sie können die Privatrechnung für das ärztliche Honorar und den Impfstoff jedoch bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kosten in voller Höhe zu erstatten.

Wir bedauern, dass Sie in Vorleistung treten müssen, sehen jedoch aktuell keine andere Möglichkeit, Ihnen die Impfung anzubieten. Da der Impfstoff mit hohen Kosten verbunden ist, können wir die Impfung erst nach Zahlungseingang durchführen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr Praxisteam der Kinder- und Jugendärzte