Nachverordnungen nicht möglich

Liebe Patienteneltern,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass eine nachträgliche Verordnung von Medikamenten, die außerhalb der Praxiszeiten direkt in der Apotheke gekauft wurden, nicht möglich ist. Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Arzneimittel nur rezeptiert werden, wenn sich der Arzt vorher von der Notwendigkeit einer medikamentösen Therapie überzeugt hat. Wenn Sie sich selbständig Medikamente in der Apotheke kaufen und dann bei uns mit dem Kassenzettel nachträglich ein entsprechendes Rezept anfordern, dann ist dies leider nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Patienten/Patienteninformationen/VO-Patientenhinweise-DS/KVB-PH-191118-Aut-idem-Regelung.pdf

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis

Ihr Team der Kinder- und Jugendärzte